11.
Brandschutztechnische Anforderungen
Intensive Begrünungen sind entsprechend der bauaufsichtlichen Regelungen der Länder als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme zu betrachten. Sie gelten als harte Bedachung.
Bei extensiven Begrünungen ist ein ausreichender Schutz gegeben, wenn:
a) eine mind. 3 cm starke Substratschicht mit < 20 % organischen Anteilen vorhanden ist,
b) bei Öffnungen in der Dachfläche und vor Wänden mit Öffnungen ein mind. 50 cm breiter Streifen aus Platten oder Grobkies ausgebildet wird.
Weiter (Drainschicht/Filterschichen)
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