16. Pflege
Gemäß DIN 18916/17 sind bei der Fertigstellungspflege von Dachflächen u.a. folgende Arbeiten auszuführen:
Sauberhalten und Kontrollieren von Abläufen, Kontrolleinrichtungen und Wurzelschutzbahn. Das Entfernen von Fremdaufwuchs in Kiesstreifen, das Wässern und Düngen der Vegetation (je nach Düngerart 10-15 g/qm Langzeitdünger, z.B. Osmocote, Platacote) und soweit erforderlich das Nachpflanzen von Fehlstellen. Bei Ansaaten muß nach einer Vegetationsperiode eine projektive Deckung von 60% erreicht sein. Das gilt nicht nur für Intensivbegrünungen. Auch Extensivbegrünungen sollten in den ersten drei Vegetationsperioden kontrolliert und gepflegt werden. Aus dieser Sicht heraus erscheint der Abschluß eines Pflegevertrages zweckmäßig.
