Brandschutz

Anforderungen an den Brandschutz werden in den Landesbauordnungen festgelegt. Bisher wurden Dachbegrünungen dort nicht berücksichtigt, doch das Land NRW hat in der neuesten Fassung bewachsene Dächer als harte Bedachung eingestuft. Die überwiegend mineralischen Substrate können ohne gesonderten Nachweis nach der DIN 4102, Teil 4 in die Baustoffklasse A1 eingordnet werden. Für alle Teile aus Kunststoffen gilt als Mindestanforderung die Brandklasse B 2. Als Anhaltspunkte wurden in der FLL Richtlinie für Dachbegrünung folgende brandschutztechnische Anforderungen an bewachsene Dächer erstellt: Intensivbegrünungen gelten als harte Bedachung. Extensivbegrünungen sind bei mineralischer Zusammensetzung der Vegetationsschicht mit mind. 3 cm Stärke, bei einem vegetationsfreiem Abstand gegenüber Dachdurchdringungen und aufgehenden Bauteilen von mind. 50 cm als ausreichend widerstandsfähig einzustufen.