Gewährleistung
Stichwörter: Gewährleistungsbürgschaft, Pflege, Abnahme
Die Gewährleistung für Bauwerke richtet sich in der Regel entweder nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Der Sicherheitseinbehalt kann nach der VOB vereinbart werden und beträgt in der Regel 5% von der Auftragssumme. Sie wird für die Zeit der Gewährleistung auf eine Treuhandkonto überwiesen oder durch eine Bürgschaft der Bank abgelöst werden.
