Sicherheitseinbehalt
Stichwörter: Sicherheit
Der 5%ige Sicherheitseinbehalt kann bis zum Ende der Gewährleistung (also maximal 5 Jahre) einbehalten werden, sollte allerdings auf einem Konto mit dem üblichen Zinserträgen angelegt werden.
Dieser Sicherheitseinbehalt sollte auch vertraglich vereinbart sein. Vorliegende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften Ihrer Baupartner machen den Sicherheitseinbehalt erlässlich.
