Fach-Glossar

Teichschutzzaun
Stichwörter: Zaun, Zäune

Als Besitzer eines Teiches ist man dazu verpflichtet, für eine ausreichende Unfallsicherung am Teich zu sorgen. Befindet sich der Teich in einem einzusehenden Bereich des Grundstückes und kommt beispielsweise ein spielendes Kind an dem Teich zu Schaden, so trifft den Teichbesitzer meist eine Mitschuld, sofern nicht für eine ausreichende Sicherung gesorgt wurde.

Eine derartige Sicherung muss nicht störend wirken, sondern kann auch in optisch ansprechender Form mittels eines Staketenzauns realisiert werden.

Entsprechende Zäune finden Sie in unserem Onlineshop.


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