Abstandsstreifen

Gemäß den Richtlinien für Dachbegrünungen (FLL, Ausgabe 2008) und den Flachdachrichtlinien muss bei bewachsenen Dächern entlang der Dachränder, der aufgehenden Bauteile und an Durchbrüchen ein Kieselstreifen, Plattenbelag oder anderes, nicht brennbares Material in einer Breite von mindestens 30 cm aufgebracht werden. Dies soll einen Brandschutz und eine höhere Auflast bei windexponierten Lagen gewährleisten. Bei exponierten oder sehr hohen Dachflächen steigt die Windsoglast, daher wird die Auflast und damit die Schichtstärke entsprechend erhöht.