Glossar

  • U
  • Uferpflanzen - Uferpflanzen sind alle Pflanzen, die an die besonderen Lebensbedingungen im Uferbereich von Flüssen, Seen und Teichen angepasst sind und sowohl Überflutungen wie kurzzeitige Trockenheit überstehen. Eine Vielzahl von diesen auch Helophyten genannten Pflanzen, die für die Uferbepflanzung geeignet sind, finden sie im Online-Shop (Bitte angegebene Wassertiefe beachten)

  • Umkehrdach - Im Gegensatz zu gewöhnlichen Dächern, bei denen die die Dämmschicht unterhalb der Abdichtung liegt, befindet sich die Dämmschicht hier über der Abdichtung und schützt diese so vor Sonneneinstrahlung und anderen alterungsbeschleunigenden Einflüssen.

  • Umkehrdächer - Bei Umkehrdächern wird die Dämmung über der Dachdichtung verlegt. Es gilt zu beachten, dass über der Dämmung ein Filtervlies und eine Dränschicht oder ein schnell wasserableitendes Substrat eingebaut wird um die Dämmung vor Staunässe zu schützen. Als Dämmstoffe kommen PUR-Schäume und extrudierte Poystyrolschäume in Frage. Die geschlossenzellige Struktur läßt nahezu keine Wasseraufnahme des Dämmstoffes zu.

  • Unterhaltungspflege - Bei der Unterhaltungspflege dreht es sich darum, die Dachbegrünung in einem funktionsfähigen Zustand zu halten. Kontrolle der Abläufe, Düngung, Rückschnitt, Entfernen von Fremdaufwuchs gehören zu den Aufgabenbereichen der Unterhaltungspflege.

  • Unterspannbahn - Unterspannbahnen kommen im Bereich der mit Pfannen gedeckten Dächer zum Einsatz. Dort werden sie als Schutz vor Flugschnee und Feuchtigkeit zwischen Dämmung und Dachpfannen eingebaut. Wichtig: Sie sollte möglichst nicht durchlöchert werden.

  • Unterwasserpflanzen - Als Unterwasserpflanzen oder submerse Pflanzen werden alle Pflanzen bezeichnet, die entweder freischwimmend oder im Boden verwurzelt unter der Wasseroberfläche wachsen. In der Regel sind diese Pflanzen nicht verholzt, haben weiche Blätter und Stängel, die oberhalb der Wasseroberfläche nicht stabil genug sind, um aufrecht zu bleiben.

  • Ursprungsgebiet - Seit dem 2. März 2020 darf laut §40 Bundesnaturschutzgesetz das Saat- und Pflanzgut sowohl von krautigen Arten als auch von Gehölzen in der freien Natur nur noch innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden.
    Von dem Begriff "Freie Natur" ausgenommen sind unter anderem Flächen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Flächen im Siedlungsbereich (Hausgärten, Parkanlagen etc.)
    Somit ist die Verwendung von Saatmischungen

  • UVC-Lampen - Ist das Wasser eines Teiches grün gefärbt und die Sichttiefe eingeschränkt, so werden häufig UVC-Lampen vor dem Teichfilter installiert, um die Schwebealgen, die Verursacher der Grünfärbung sind, verklumpen zu lassen. Derart verklumpte und in der Vermehrung gehemmte Algen können dann über den Filter abgeschieden werden. Problematisch ist die Tatsache, dass durch das UVC-Licht auch die Mikroorganismenflora des Teichwassers komplett abgetötet wird. Im Teichfilter muss die Population dann ganz neu aufgebaut werden. Hier kann man regulierend durch Zugabe von Mikroorganismen eingreifen.