Kann ich auf die Fertigstellungspflege verzichten?

Ja, das geht. Bei Verzicht des Auftraggebers auf die Fertigstellungspflege durch den Auftragnehmer erfolgt die Abnahme direkt nach der Pflanzung bzw. der Aussaat oder dem Ausbringen der Sprossen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber für Schäden an der Dachbegrünung (Ausfall von Pflanzen, Erosion, Fremdaufwuchs etc.) selbst verantwortlich.
Sind noch Fragen offen?