Was heißt „abnahmefähiger Zustand“?

Bei Dachbegrünungen mit einer Ansaat und Ausstreuen von Sedum-Sprossen sollten mindestens 60 % projektive Bodendeckung vorhanden sein. Bei Begrünungen mit Fertigrasen und Vegetationsmatten müssen diese fest und nicht abhebbar eingewurzelt sein und die Gesamtdeckung muss bei Fertigrasen mindestens 95 % und bei Vegetationsmatten mindestens 80 % betragen. Werden Begrünungen mit Miniballenpflanzen ausgeschrieben sollte der Deckungsgrad ebenfalls 60 % betragen.
Sind noch Fragen offen?