Dachbegrünung und Absturzsicherung

Absturzsicherung durch ein Gerüst
12. Januar 2023
Dachbegrünung und Absturzsicherung
Aus Kategorie: Dach Dachbegrünung

Sicheres Arbeiten auf Flachdach mit Dachbegrünung

Wer auf einem Dach arbeitet, bewegt sich in der Regel in großer Höhe. Dabei ist es unerheblich, ob 2 oder 20 m über dem Erdboden – ein Absturz hat oft fatale Folgen. Die Absturzsicherung ist ein wichtiger Punkt, der am besten schon vor Baubeginn großer Beachtung bedarf.

Für das Arbeiten auf Dächern, z. B. für das Anlegen und Pflegen von Dachbegrünungen, gibt es gesetzliche Anforderungen zur Planung, Ausführung und Installation der erforderlichen Absturzsicherungen. Vorweg: Jede Person, die auf einer Dachbegrünung arbeitet, benötigt eine persönliche Schutzausrüstung (PSA). Das betrifft übrigens private wie gewerbliche Dachbegrüner. Wenn Sie also Ihr Dach selbst begrünen möchten, müssen Sie für Ihre Sicherheit selbst sorgen.

Regeln und Normen für Absturzsicherungen auf Dachbegrünungen

Verantwortlich, dass diese Regelungen schon beim Bau einer Dachbegrünung und später auch bei der Pflege eines Gründaches eingehalten werden, sind die Auftraggeber und alle am Bau beteiligten Personen (Architekten, Unternehmen sprich AuftragnehmerInnen, BauleiterInnen, VorarbeiterInnen etc.)

Übrigens sieht die ASR A2.1 sieht schon ab einer Absturzhöhe (Kantenhöhe) von 1,0 m Schutzvorrichtungen oder andere sichere Maßnahmen vor. Daher gibt es an Stufen und Absätzen schon bei geringen Absturzhöhen Geländer etc. Eine Ausnahme sind Bereiche, die mehr als 2 m von der Absturzkante entfernt sind. Sie liegen außerhalb des Gefahrenbereichs und müssen durch entsprechende Kennzeichnung (Flatterband, Geländer etc.) abgesperrt werden.

Die DIN 4426 beschreibt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (Instandhaltungswege, Wartungswege, Verkehrswege, Arbeitsplätze). Generell gilt der Grundsatz: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip). Das bedeutet: Lieber ein Geländer als eine PSA, denn beim Kollektivschutz gibt es anders als beim PSA keine zeitliche Einschränkung für die Ausführung der Arbeiten auf den Dachflächen und sie können jederzeit ohne Gefährdung betreten werden.

Anschlagpunkte und Kollektivschutz

Deshalb sind Anschlageinrichtungen für die Benutzung von PSA gegen Absturz nachrangig gegenüber technischen Einrichtungen. Zusätzlich sind Rückhaltesysteme vorzusehen, um das Verletzungsrisiko bei Abstürzen zu reduzieren. Denn die Gefahr endet nicht mit dem aufgefangenen Absturz in einem Seilsystem. Je nach Sturztiefe und System beginnt jetzt ein Rennen ums Überleben. Schon nach ca. 20 Minuten im Seilsystem, oftmals sind die abgestürzten Personen besinnungslos, kann es zu Abschnürungen und Schockzuständen kommen, die meistens tödlich enden. Daher hat die Bergung der abgestürzten Personen unverzüglich zu erfolgen.

Es gilt: Die mit der Pflege der Dachbegrünung oder Wartung der Dachfläche beauftragten Personen müssen in der Nutzung der PSA geschult sein und alle Anschlageinrichtungen müssen jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Die DGUV 201056 beschriebt, welche Personen in welchen Wartungsintervallen die Gründächer oder unbegrünten Dachflächen betreten dürfen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind:
Dachdecker oder Gärtner zur jährlichen Wartung der Dächer (Pflege): Ausstattungsklasse 3 (Absturzkanten mit fest verlegten Verkehrswegen und kollektiven Schutzeinrichtungen, Zugang mit Dachaufstieg u. Rücken- bzw. Steigschutz). Bis 5 m Höhe ist Verwendung von gesicherten Anlegeleitern zulässig.

Grundsätzlich wird die Pflicht zur Schaffung einer Absturzvorrichtung auf begrünten und unbegrünten Dächern durch das Bauordnungsrecht und nachfolgend in den Landesbauordnungen geregelt, ergänzt durch Rechtsnormen und technische Baubestimmungen.

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