Sicherheit an Pool, Schwimmteich und Naturpool

Sicherheit an Pool, Schwimmteich und Naturpool
23. Januar 2023
Sicherheit an Pool, Schwimmteich und Naturpool

Auch das beste Rettungsgerät ersetzt keine Aufsicht

Von Schwimmsitzen und Schwimmringen für Kinder wird zur Wassergewöhnung und als Sicherheitsmittel dringend abgeraten. Nur Schwimmhilfen mit der Kennung EN 13138-1 und dem GS-Siegel gelten als wirklich sicher. Dennoch sollten Eltern ihre Kinder, auch mit Schwimmhilfen, nie unbeaufsichtigt ins Wasser lassen. Denn schon wenige Meter Abstand reichen, um das ertrinkende Kind nicht mehr rechtzeitig aus dem Wasser ziehen zu können. So wie in öffentlichen Bädern die Erste-Hilfe-Räume mit Ausstattungen und Rettungsgeräten standardisiert sind, so sollte im heimischen Schwimmteich oder Naturpool zumindest eine einfache Ausstattung in greifbarer Nähe sein. Noch wichtiger als der Umfang der Ausrüstung ist die Rettungsfähigkeit. Eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses kann nie schaden und die Wasserrettungsorganisationen freuen sich über jedes neue Gesicht in Kursen.

Keine großen Beckentiefen

Eine maximale Wassertiefe von -1,35m in Teilen des Beckenbereichs einzuhalten hat sich bewährt. Die meisten Erwachsenen können bei dieser typischen „Nichtschwimmertiefe“ entspannt bis zur Brust im Wasser stehen und doch schwimmen, ohne den Boden zu berühren. Und ein wachsames Auge auf den Nachwuchs halten. Wichtig ist die Kennzeichnung von Übergängen, wie z. B. vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich. An allen Beckenrändern mit Schwimmtiefe sollte man sich festhalten und dabei auf eine Raststufe stellen können, Wassertiefen sind an allen Beckenkanten eines öffentlichen Bades als ISO-konforme Schilder** anzubringen. Gefahrenstellen, wie z. B. auch zu geringe Wassertiefe zum Springen, müssen ebenfalls gut sichtbar gekennzeichnet sein und das erforderliche Verhalten anzeigen. Nur durch Piktogramme sind die Hinweise für alle verständlich.

Schwimmen lernen mit erweiterter Wasserkompetenz.

Eltern überschätzen oft die Schwimmfähigkeit ihrer Kinder. Mit den ersten Schwimmabzeichen werden erste Fähigkeiten erworben und sollen als Motivation für weitere Stufen dienen. Umso wichtiger sind deren Erhalt und der Ausbau von Schwimmmöglichkeiten; sei es im Freibad, im Hotel- oder Campingschwimmteich oder zu Hause.

Die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen bedeutet, versteckte und nicht einschätzbare Gefahren zu vermeiden und die Zugangsmöglichkeit zur potenziellen Gefahrenquelle zu blockieren. Das bedeutet nicht die hermetische Abschottung jeder Badegelegenheit, denn auf der anderen Seite sind erkennbare Risiken zu akzeptieren. Diese ´erkennbaren Risiken´ machen nicht nur den Spaß für Kinder und Jugendliche aus, sondern fördern einen der wichtigsten Sicherheitsfaktoren:  Die ´erweiterte Wasserkompetenz´ mit kognitiven und motorischen Grundfertigkeiten. Erst durch Erfahrungen kann der Mensch lernen, sicher mit unbekannten Gefahren umzugehen. Mit dem Element Wasser werden alle Sinne angesprochen, wodurch Bewegungen und Wahrnehmungen besonders gut erlernt werden.

Sicherheit am Pool

Kleinkinder sollten von größeren Kindern in getrennten Bereichen plantschen können, denn manchmal werden die `Kleinen´ im Spieleifer auch übersehen. Dann ist der Kopf schnell unter Wasser. Also bietet man den Größeren, wenn möglich eine Wassertiefe von 0,8 – 1,0 m an, in der noch gut gelaufen und Ball gespielt werden. Rutschsichere Oberflächen auch mit Biofilmbelag und das regelmäßige Reinigen von Trittflächen sind in biologischen Becken besonders wichtig. In der internationalen Materialdatenbank der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. (DGfnB) werden zur Zeit Materialien gesammelt, die nicht nur phosphorarm sind und keine Algen wachsen lassen, sondern auch die normierten Rutschfestigkeitsklassen für nassbelastete Barfußbereiche einhalten. Die Sichttiefe sollte auch in tiefen Bereichen bis zum Beckengrund reichen. Unterwasserbeleuchtungen können zu späterer Stunde eine unbeschreibliche Atmosphäre erzeugen und eine zusätzliche Sicherheit bieten. Die Strahler müssen tief genug abgebracht werden, um einen Ertrinkenden im tiefen Wasser nicht mit Licht zu verdecken. Wenn man auch in einer lauen Sommernacht baden will, sollte das Beckenumfeld mit allen Zugängen indirekt beleuchtet sein. Mit der heutigen LED-Technik kann man besonders nachts der ganzen Anlage effektvoll und gleichzeitig preiswert ein ganz anderes Erscheinungsbild als bei Tageslicht geben.

Einfriedungen dienen der Verkehrssicherungspflicht

Dem Eigentümer oder Betreiber obliegt gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft eine sog. „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“, d. h. er muss wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, „um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen“. Laut Studien können Ertrinkungsunfälle von Kleinkindern in Schwimmbecken durch Einfriedungen zu 50 % bis 75% verhindert werden. Eine Einfriedung ist damit die wirksamste Lösung, um Wasserflächen oder das gesamte Grundstück zu sichern. Am Wasserbecken gilt eine vollständige Einfriedung mit einer Höhe von mind. 1,10 m, besser 1,25 m als sicher. Das Wichtigste ist ein selbstschließendes Tor, das von kleinen Kindern nicht geöffnet werden kann. Auch dichte Pflanzungen, wie z. B. langstielige Rosen oder dichte Hecken können einen guten Schutz an der abgewandten Beckenseite bilden. Beckenranderhöhungen auf denen man Sitzen und Liegen kann, bringen besonders für Kleinkinder eine zusätzliche Sicherheit, da die Überwindung nicht aus Versehen erfolgt und die Eltern Zeit haben, um einzugreifen.

Baden in der Kommune und im Hotel

Badordnungen dienen der Sicherheit der Badenden. Trotzdem ist immer wieder ein Knackpunkt, wie eine Sensibilisierung der Badegäste erreicht werden kann. Badordnungen und Hinweisschilder finden allein oft nicht genügend Beachtung. Hier können in Freibädern und dem Übernachtungsgewerbe Infoschilder sehr hilfreich sein. In einer Corporate Identity können hier die Bade- und Nutzerregeln, Wegweiser und weitere hilfreiche Infos zusammengefasst werden. Piktogrammschilder sind nach DIN sogar für alle privaten Pools und Schwimmteiche vorgesehen. Doch Schilder allein reichen nicht, um Sicherheit herzustellen. Aber die Schilder unterstützen dabei, den Gästen die Sicherheitsregeln und Gefahren klarer zu machen. Besonders für Freibäder, Camping- und Hotelanlagen, helfen Schilder der Aufsicht, gegenüber nicht einsichtigen Gästen die Haus- und Badeordnung durchzusetzen.

In den meisten Hotel- und Campingbädern gibt es keine ausreichende Organisation der Badegastregeln oder der Beckenaufsicht. Zunächst muss, wie für andere Gefahrenquellen auch, zwingend eine Gefährdungsbeurteilung, oder auch eine Risikoanalyse und –bewertung sachverständig durchgeführt werden. Wenn der Betreiber sich sachverständig fühlt, kann er diese selbst festhalten. Die Variablen sind in jedem Bad so unterschiedlich, dass die Übertragung aller Normen und Rechtsprechungen auf die jeweiligen Situationen besser bei Spezialisten aufgehoben ist. Am besten wird ein Sachverständiger bereits planungsbegleitend mit eingeschaltet. Denn bereits bei der Planung oder Umplanung können viele Gefahren für den Gast und den Betreiber erkannt und gebannt werden. Das in der Praxis gelebte Betriebshandbuch hilft, Unfälle zu vermeiden.

Sicherheit am Wasser

Mit der Unberechenbarkeit von Kindern und manchmal auch den erwachsenen Gästen, muss der Badbetreiber oder Schwimmteichbesitzer immer rechnen. Die Grenzen zwischen Eigenverantwortung, Elternaufsicht und Verantwortung des Eigentümers bzw. Betreibers sind immer im Einzelfall zu ziehen, da die Möglichkeiten unendlich sind. Lieber sollten diese Grenzen nach der Risikoanalyse & -bewertung sehr früh festgelegt werden. Denn es gilt: „Es bedarf nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zumutbar sind.“ (BHG – der Bundesgerichtshof)

Literaturhinweise:

Merkblatt DGfnB M 01 | 2017 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Schwimmbädern mit biologischer Wasseraufbereitung“

DGfnB-Infoblatt I 01 | 2017 Sicherheitsbeschilderung privater Schwimmbäder & -teiche (Naturpools, Schwimm- und Badeteichanlagen)

DGfnB-Infoblatt I 02 | 2017 Sicherheitsbeschilderung von Badeanlagen (öffentliche Schwimm- und Badeteichanlagen, biologische Sole-, Salz- und Meerwasseranlagen)

*Für mögliche Personen- oder Sachschäden, die bei der Anwendung der hier angegebenen Maßnahmen auftreten, übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir bieten keine Rechtsberatung und können aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Unser Beitrag dient lediglich der Information.

Ein Beitrag von Tim Köhler (Webseite).