Artenschutz

Ein sinnvoller Schutz unserer Umwelt und Natur. Bestimmte Tier- und Pflanzenarten stellt der Gesetzgeber unter Schutz (sogenannte Rote Liste). Diese Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht aus der Natur entnommen werden und ihre Lebensräume sind schützenswert. Auskunft über die Artenschutzgesetze erteilt die Naturschutzbehörde.