Lieferkonditionen
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt in Abhängigkeit der Versandart der bestellten Ware.
Je nach Art und Beschaffenheit werden die Waren entweder als Brief, Klein-Paket, Paket, Expresspaket oder Speditionssendung verschickt.
Die entsprechenden Regellaufzeiten vom Versandtag bis zur Auslieferung liegen für Paket und Briefsendungen bei 1 - 4 Tagen und für Speditionssendungen bei 2 - 3 Tagen. Die reguläre Lieferzeit der einzelnen Produkte finden Sie jeweils beim Produkt selber unter dem Reiter "Zusätzliches".
Versand Biologischer Pflanzenschutz
Artikel aus dem Bereich biologischer Pflanzenschutz werden nur von Montag bis Donnerstag versendet, da es sich bei Nützlingen um verderbliche Ware handelt. Ein Versand an eine Postfiliale ist beim DHL-Kleinpaket leider nicht mehr möglich. Wir versenden Artikel aus dem biologischen Pflanzenschutz nur innerhalb Deutschlands. Eine deutsche Rechnungsanschrift und Lieferanschrift sind erforderlich.
Hinweis zur Lieferung von Nützlingen bei extremen Temperaturen
Die meisten Nützlinge aus dem biologischen Pflanzenschutz werden bei sehr niedrigen oder sehr hohen (> 30 °C) Temperaturen nicht an Privatkunden ausgeliefert, da ein sicherer Versand nur mit erheblichem Verpackungsaufwand oder per Express sichergestellt werden kann. Der Versand verzögert sich in solchen Situationen um einige Tage, bis die Nützlinge wieder sicher versendet werden können. Falls dennoch ein Expressversand gewünscht wird, ist dies - je nach Verfügbarkeit - möglich. Nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf (04326-98610). Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 23 €. Ein Versand mit Heatpacks wird nicht angeboten, da dies für die Nützlinge problematisch ist und die Qualität leiden kann. Die Nützlinge sollen auf dem Transportweg möglichst inaktiv bleiben.
Wichtige Hinweise zur Warenanlieferung per Spedition:
Bitte tragen Sie stets Sorge dafür, dass die Ware zum vereinbarten Liefertermin am entsprechenden Lieferort in Empfang genommen werden kann.
Sofern wegen Abwesenheit keine Annahme möglich ist, entstehen für eine erneute Anlieferung Folgekosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.
Um erneute Zustellkosten zu vermeiden, können Sie uns gerne eine schriftliche Abstellerlaubnis erteilen. Dann wird die Ware auch in Ihrer Abwesenheit, ohne Ihre Unterschrift, jedoch auf eigene Gefahr des Empfängers, am Lieferort abgestellt.
Die Anlieferung der Speditionsware erfolgt laut allgemeinen Speditionsbedingungen immer bis zur Bordsteinkante der Empfangsadresse. Der Transport der Ware seitens des Spediteurs zu einem anderen Ort, wie z. B. vor die Haustür, in den Garten oder über unbefestigte Zuwegung o.ä. gehört nicht zum normalen Leistungsumfang des Spediteurs. Entsprechende Leistungen werden ggf. aus Kundenservice erbracht, können jedoch werder eingefordert, noch reklamiert werden.
Weiterhin beachten sie bitte folgenden Auszug zum Thema Lieferzeiten aus unseren AGB:
Lieferzeiten
Terminwünsche des Kunden, die rechtzeitig benannt werden, versuchen wir zu berücksichtigen. Liefertermine sind jedoch, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, unverbindlich. Üblicherweise fertigen wir innerhalb von 48 Stunden nach Zurverfügungstehen der gewünschten Ware zuzüglich der Zeitdauer des Frachttransportes. Pflanzenaufträge bearbeiten wir in der Reihenfolge des Einganges. Frühestens 14 Tage nach Ablauf eines unverbindlich benannten Liefertermins ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Frist von wenigstens weiteren 14 Tagen zur Belieferung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurück tritt. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind, falls uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, auf 50 % des Preises der bestellten Ware beschränkt. Für höhere Gewalt, insbesondere Lieferverzögerungen durch Streiks, haben wir nicht einzustehen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller von Interesse sind. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

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