Xentari Raupenfrei 25 g - biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen

Raupenfrei Xentari gegen Raupen

Raupenfrei Xentari gegen Raupen

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2 - 3 Werktage

Xentari® Raupenfrei ist ein biologisches Insektizid auf Basis von Bacillus thuringiensis subspec. aizerwai zur Bekämpfung von Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Weinreben. Wirkt gezielt gegen verschiedene Schmetterlingsraupen wie z. B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge.

Packung mit 25 g für max. 500 m².

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen! Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Gefahrensymbole in der Gebrauchsanweisung!

15,51 €
entspricht 62,04 € pro 100 gr.
Inkl. MwSt. , zzgl. Versandkosten
Artikelnummer
71263

Raupenfrei Xentari

Raupenfrei Xentari ist ein biologisches Spritzpulver (540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawaii) zur Bekämpfung von Schmetterlingsraupen im Obst-, Gemüse- und Weinbau und gegen die Raupen des Buchsbaumzünslers

Gebrauchsanweisung

  • Zierpflanzen: 1 g in 1 Liter Wasser auflösen
  • Kohlgemüse: gegen Eulenarten, Erdraupen 1 - 3 g, gegen andere freifressende Schmetterlingsraupen (z. B. Kohlmotte) 1 g in 1 Liter Wasser auflösen
  • Kernobst: gegen freifressende Schmetterlingsraupen 1 g in 1 Liter Wasser auflösen
  • Wein: gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) 1 - 3 g in 1 Liter Wasser

Inhaltsstoffe

540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai

Eigenschaften

  • NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
  • NB6641 (B4) Nicht bienengefährlich!

Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung

  • S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
  • S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
  • S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
  • S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
    Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Signalwort: Achtung

Gefahrenpiktogramm: Ausrufezeichen

Gefahrenhinweise

  • Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Kennzeichnung nach PflSchMV

  • SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Anwendungsbestimmungen

  • NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Wartezeit

  • Zierpflanzen: keine
  • Gemüsebau: 9 Tage
  • Obstbau: 5 Tage
  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
  • Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen!
  • Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Gefahrensymbole in der Gebrauchsanweisung!

Pflanzenschutzgesetz

Es handelt sich um ein Produkt, bei dem das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Anwendung findet. Pflanzenschutzmittel dürfen im Freiland nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden. Sie dürfen nicht auf versiegelten / befestigten Freilandflächen oder in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern angewendet werden. Für die Anwendung auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Pflanzenschutzamt.

Zulassungsinhaber

SUMITOMO CHEMICAL

Hersteller

W. NEUDORFF GMBH KG

Zulassungsnr.: 024426-00

Packungseinheit

25 g Dose in Faltschachtel (kühl und trocken lagern)

Weitere Informationen unter Downloads.

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