Gründach richtig pflegen und warten
Die Pflege von Dachbegrünungen gliedert sich in Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege sowie die Wartungsarbeiten. Letztere umfassen überwiegend die technischen Einrichtungen einer Dachbegrünung.
Die Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege gehört rein rechtlich noch zur Erstellung einer Dachbegrünung, denn erst nach der erfolgreichen Etablierung der Vegetation ist die Begrünung abnahmefähig. Solange die Fertigstellungspflege nicht erfolgt ist (normale Durchführungsdauer in der Regel eine Vegetationsperiode) gelten die Arbeiten als nicht abgenommen. Für den Unternehmer hat das den Effekt, dass der Auftraggeber die Arbeiten gemäß VOB mit einem 10%igen Sicherheitseinbehalt bezahlen kann und die Rechnung als Abschlagsrechnung verbucht. Erst nach Durchführung der Fertigstellungspflege und bei Erreichen des erforderlichen Deckungsgrades der Vegetation kann der Unternehmer einer Abnahme der Arbeiten erwarten und auch erst dann geht das Risiko auf den Auftraggeber über. Bis dahin haftet der Unternehmer für Schäden an seinem Bauwerk.
Ein guter Grund also für den Auftraggeber, eine Fertigstellungspflege zu beauftragen. Sie wird gesondert berechnet und im Leistungsverzeichnis ausgewiesen. Wer als Auftraggeber bei der Pflege einer Dachbegrünung sparen will, trägt dann auch das Risiko. Vertrocknen die Pflanzen, macht sich Fremdaufwuchs breit oder verlagert Winderosion das Substrat - ohne Fertigstellungspflege muss der Auftraggeber dieses Risiko sofort nach Fertigstellung der Begrünungsarbeiten und erfolgreicher Abnahme übernehmen. Der Unternehmer ist damit aus der Verantwortung entlassen. Es sprich also viel für die Beauftragung einer Fertigstellungspflege.
Annerkannte Regeln der Vegetationstechnik
Der Zeitraum von Oktober bis Mitte März gilt im Sinne der „Anerkannten Regeln der Vegetationstechnik“ als kritischer Begrünungszeitraum. In diesem Zeitfenster besteht die Gefahr, dass Saatgut nicht richtig keimt, Sedumsprossen sich nicht ausreichend bewurzeln und Pflanzen oder Vegetationsmatten nicht richtig anwachsen. Die Folge sind Schäden durch Wind- und Regenerosion (Verlagerung von Substrat, entwurzeln von Pflanzen, vertrocknen von Sprossen und Saatgut etc.), die bis zum Totalausfall der Pflanzen führen können. Aus diesem Gründen weisen wir ausdrücklich auf die Risiken der Anlage einer Dachbegrünung im Zeitraum Oktober bis Mitte März (witterungsabhängig) hin und melden diesbezüglich Bedenken an. Der Auftraggeber muss bei der Anlage einer Dachbegrünung mit hohen Mehrkosten durch häufigere Pflegegänge rechnen. Unter anderen werden nach Starkniederschlägen, Stürmen, Eis- oder Dauerregen weitere Maßnahmen zum Erosionsschutz oder eine Nachbegrünung im Frühjahr erforderlich.
Eine Kalkulation der Mehrkosten ist im Vorwege kaum möglich, da sie sehr stark witterungsabhängig sind. Die Mehrkosten werden daher im Stundenlohn auf Nachweis und gemäß erforderlichem Materialverbrauch berechnet.
Wartung
Die Wartung bei Gründächern bezieht sich in der Regel auf die technischen Einrichtungen, die auf einer Dachbegrünung installiert sind. So muss z. B. eine Absturzsicherung vorgesehen sein, entweder durch Anschlagpunkte (Sekuranten) oder durch ein, am besten überfahrbares, Seilsystem. Während der Begrünungsarbeiten erfolgt die Absturzsicherung meistens durch ein Fanggerüst, das allerdings nur während der Bauphase steht. Zu den technischen Einrichtungen, die am besten jährlich gewartet werden sollten, gehören
- Anschlüsse an aufgehende Bauteile
- Anschlüsse an Lichtkuppeln
- Dachabläufe
- technische Einrichtungen (Sekuranten etc.)